GRUNDSTEUERERLÄRUNG

AKTUELLE GRUNDSTEUERREFORM

Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 1.1.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. 

Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ eingereicht werden. Nach mehreren Fristverlängerungen war nun der letzte Termin für die Abgabe der Erklärung der 31. Janaur  2023. In Bayern wurde die Frist nochmals auf den 30. April 2023 verlängert. 

Welche Unterlagen sind für die Erklärung erforderlich?

  • Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
  • Gemarkung,
  • Flur und Flurstück des Grundvermögens
  • Eigentumsverhältnisse
  • Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
  • Fläche des Grundstücks, ggf. Wohnfläche, bzw. Nutzfläche und Grundfläche des Gebäudes
  • mehrere Gemeinden [ja/nein] Miteigentumsanteil [Zähler/Nenner]
  • Nutzungsart
  • Baudenkmal [ja/nein]
  • ggf. Abbruchverpflichtung

Um die Neubewertung durchführen zu können, benötigt das Finanzamt für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Diese Erklärung muss grundsätzlich elektronisch eingereicht werden. In Baden Württemberg muss die Erklärung elektronisch eingereicht werden, in Bayern kann die Finanzbehörde (Lagefinanzamt) zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 228 Abs. 6 Satz 2 Bewertungsgesetz auf eine Datenfernübertragung verzichten. Frist für die Abgabe der Erklärung ist aktuell der 31.10.2022.

Achtung: Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung erfolgt in der Regel per Post oder öffentlicher Bekanntmachung (in Bayern und Baden Württemberg jeweils vom 30.3.2022) und ist je nach Bundesland unterschiedlich. Sie erhalten also eventuell kein Schreiben des Finanzamtes.

Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir verschiedene Angaben und Unterlagen. Für jedes Objekt werden für die "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" insbesondere die oben genannten Angaben benötigt: Sie finden die entsprechenden Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid oder in der Teilungserklärung.

Um hier effizient arbeiten zu können, haben wir für unsere Mandanten ein Bearbeitungsportal eingeführt, mit der alle Erklärungen für das gesamte Bundesgebiet erstellt werden können. Hierzu erhalten Sie von uns einen Zugangslink zum Portal "GrundsteuerDigital". Hier können wir alle Daten gemeinsam erfassen und zusammentragen und besprechen. 

Die Onlinebeantragung von grundsteuerrelevanten Dokumenten ist Teil des Prozesses in unserem Mandantenportal. Neben der digitalen Erstellung und Übermittlung der Feststellungserklärungen auf der Plattform, haben Sie die Möglichkeit fehlende Dokumente einfach und schnell online zu beantragen. Neben dem Grundbuchauszug können Sie auch folgende Dokumente online beantragen: Liegenschaftskarte, Teilungserklärung, Altlastenverzeichnis, Baulastenverzeichnis, Erschließungsbescheingung und Bebauungsplan.

Für die Abgabe der Steuererklärung über unser Mandantenportal benötigen Sie keinen Elster-Zugang. Sie können, sofern Sie dies wünschen, einen großteil der Daten selbst erfassen und wir übermitteln die Steuererklärung für Sie an die jeweiligen Finanzämter.

Sollten Sie uns die Daten schriftlich oder persönlich an uns übermitteln wollen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an uns – in dem Fall erhalten Sie von uns eine Checkliste zum Ausfüllen. Die Steuererklärung erledigen wir für Sie.

Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen einen Zugangslink für unser Portal oder unsere Checkliste zusenden können.

Zugang zum Grundsteuer-Mandantenportal finden sie unter www.mandantenonline.de beziehungsweise in der von uns versandten E-mail.

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da.