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Versorgungswerk: BSG zur Befreiung von Versicherungspflicht bei Nebentätigkeit

Das BSG hat in zwei Urteilen präzisiert, wann Anwältinnen und Anwälte weiterhin von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, obwohl sie zeitweilig nicht anwaltlich tätig sind. Darüber berichtet die BRAK (Az. B 10/12 R 3/23 R und B 10/12 R 1/24 R).

Das BSG hat in zwei Urteilen präzisiert, wann Anwältinnen und Anwälte weiterhin von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, obwohl sie zeitweilig nicht anwaltlich tätig sind. Darüber berichtet die BRAK (Az. B 10/12 R 3/23 R und B 10/12 R 1/24 R).