Zum Haupinhalt springen|Zur Hauptnavigation|Zum Seitenende springen

Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan

Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt,

wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015 in Tokyo unterzeichneten DBA-Japan vorgesehene Schiedsverfahren durchzuführen ist (Az. IV B 2 - S 1301-JPN/01556/003/007).

Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt,

wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015 in Tokyo unterzeichneten DBA-Japan vorgesehene Schiedsverfahren durchzuführen ist (Az. IV B 2 - S 1301-JPN/01556/003/007).