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Urteil zu Bleileitungen in Lübecker Wohnanlage

Das LG Lübeck hat den Verkäufer einer Immobilie mit 36 vermieteten Wohneinheiten zur Zahlung von Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung über verbaute Bleileitungen verurteilt (Az. 2 O 231/23).

Das LG Lübeck hat den Verkäufer einer Immobilie mit 36 vermieteten Wohneinheiten zur Zahlung von Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung über verbaute Bleileitungen verurteilt (Az. 2 O 231/23).