Der BayVGH hat die Landeshauptstadt München verurteilt, ihren Luftreinhalteplan fortzuschreiben und insbesondere ein Dieselfahrverbot einzuführen, das auch Kraftfahrzeuge Euro 5/V umfasst (Az. 22 A 23.40047).
Der BayVGH hat die Landeshauptstadt München verurteilt, ihren Luftreinhalteplan fortzuschreiben und insbesondere ein Dieselfahrverbot einzuführen, das auch Kraftfahrzeuge Euro 5/V umfasst (Az. 22 A 23.40047).