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Landeshauptstadt München muss Dieselfahrverbot ausweiten

Der BayVGH hat die Landeshauptstadt München verurteilt, ihren Luftreinhalteplan fortzuschreiben und insbesondere ein Dieselfahrverbot einzuführen, das auch Kraftfahrzeuge Euro 5/V umfasst (Az. 22 A 23.40047).

Der BayVGH hat die Landeshauptstadt München verurteilt, ihren Luftreinhalteplan fortzuschreiben und insbesondere ein Dieselfahrverbot einzuführen, das auch Kraftfahrzeuge Euro 5/V umfasst (Az. 22 A 23.40047).