Mit der Verantwortungsgemeinschaft will das Bundesjustizministerium es Erwachsenen ermöglichen, außerhalb von Ehe oder Liebesbeziehungen rechtliche Verantwortung füreinander zu übernehmen. Die BRAK sieht keinen Bedarf für ein solches neues Instrument. Sie verweist auf bereits existierende rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.