Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die nach Widerruf eines Darlehens von einer Bank gezahlte Nutzungsentschädigung für bereits geleistete Zahlungen zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen führt (Az. VIII R 16/22).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die nach Widerruf eines Darlehens von einer Bank gezahlte Nutzungsentschädigung für bereits geleistete Zahlungen zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen führt (Az. VIII R 16/22).