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BFH: Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte – Betriebsverpachtung

Der BFH hatte zu entschieden, ob im Falle einer Betriebsverpachtung die erweiterte Kürzung bei dem Verpächter ausgeschlossen ist, wenn sich dessen Tätigkeit auf die Nutzungsüberlassung ausschließlich von Grundbesitz zum Betrieb eines Autohauses mit Reparaturwerkstatt und Waschanlage beschränkt (Az. IV R 5/21).

Der BFH hatte zu entschieden, ob im Falle einer Betriebsverpachtung die erweiterte Kürzung bei dem Verpächter ausgeschlossen ist, wenn sich dessen Tätigkeit auf die Nutzungsüberlassung ausschließlich von Grundbesitz zum Betrieb eines Autohauses mit Reparaturwerkstatt und Waschanlage beschränkt (Az. IV R 5/21).